Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 03/2023)
der beroNet GmbH im folgendem beroNet genannnt
§1 Geltungsbereich
(1) Lieferungen und Leistungen von beroNet erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beroNet, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Dies gilt auch dann, wenn der Käufer seine eigenen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.
§ 2 Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten
(1) Die Angebote der beroNet sind freibleibend.
(2) Die Preise verstehen sich ab Lager einschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart.
(3) Die angegebenen Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(4) Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Kostenfaktoren. Sie sind für 6 Wochen verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 6 Wochen nach Vertragsabschluss, ist beroNet berechtigt, eine Preiskorrektur vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Widerspricht der Kunde einer mitgeteilten Preisänderung, kann beroNet innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Kaufpreis ist zum vertraglich vereinbarten Termin zur Zahlung fällig, spätestens aber 30 Tage nach Lieferung oder Abnahme. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verzinsung der fälligen Forderung.
(6) Zahlungsvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
(7) BeroNet behält sich vor, nur gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.
(8) Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Gehen Wechsel oder Schecks zu Protest oder werden nicht eingelöst, kann beroNet sofortige Barzahlung gegen Rückgabe der Schecks oder Wechsel verlangen.
§3 Lieferung und Abnahme
(1) Lieferung und Abnahme: Die in Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ansonsten handelt es sich um Angaben, die von beroNet nach bester Kenntnis gemacht werden, nicht aber eine feste Terminvereinbarung darstellen.
(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk, Lager oder Büro verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde.
(3) BeroNet ist in berechtigten Sonderfällen befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gegebenenfalls gesondert zu berechnen.
(4) Liefer- u. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, auf die beroNet keinen Einfluss hat, sind von beroNet nicht zu vertreten.
(5) Bei Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen einer Frist von 2 Wochen beroNet mitzuteilen. Wird die Mitteilung verspätet abgeben, besteht keine Haftung von beroNet.
Andere Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
§4 Gefahrübergang
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks/Lagers/Büros die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und unabhängig von der Regelung betreffend der Tragung der Frachtkosten.
Beronet verpflichtet sich, eventuell bei ihr bestehende Ansprüche gegen Dritte (insbesondere Frachtführer) auf Wunsch des Kunden an diesen abzutreten.
§5 Gewährleistung und Schadensersatz
(1) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzeigt.
(2) Gewährleistung erfolgt in der Weise, dass beroNet zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben ist. Es besteht das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen in angemessenen Fristen. Dies gilt für Lieferungen und Ersatzlieferungen.
Erst im Falle des endgültigen Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber andere gesetzliche Gewährleistungen geltend machen.
(3) Gewährleistungspflichten bestehen nicht, soweit Fehler durch fehlerhafte Behandlung oder in der Anwendung eigener oder beschaffter Software durch den Kunden verursacht werden.
(4) Dem Kunden ist bekannt, dass auch “Open Source” – Software verwendet wird. Eine Haftung von beroNet für verdeckte Mängel dieser Software wird ausgeschlossen.
(5) Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen beträgt gegenüber dem Unternehmer 2 Jahre.
Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
§6 Haftung
Die Haftung von beroNet für Sach- und Vermögensschäden ist auf Fälle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handelns beschränkt. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet beroNet lediglich in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausgeschlossen.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) BeroNet behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung vor.
Die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen Eigentum von
beroNet.
(2) Sollte ein Eigentumswechsel durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung gem. §§ 946 bis 948 BGB erfolgen, geschieht dies für beroNet als Berechtigte, jedoch ohne Verpflichtung für diese.
(3) Erlischt das Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass der Entschädigungsanspruch beroNet zusteht. Soweit der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Miteigentum erwirbt, steht dieses in Höhe des Wertes, der dem Rechnungswert von beroNet entspricht, beroNet zu. BeroNet wird insoweit der (Mit-)Besitz eingeräumt. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum von beroNet unentgeltlich.
§8 Patent- und Urheberrechte
(1) An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behält beroNet sich das Eigentum- und Urheberrecht vor. Auf ihr Verlangen hin sind Unterlagen unverzüglich an sie zurückzugeben. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.
§9 Datenschutz
(1) beroNet behandelt Informationen vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern eine besondere Geheimhaltung erforderlich ist, obliegt es dem Kunden dies schriftlich mit beroNet zu vereinbaren.
(2) BeroNet darf personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten für die Begründung, die inhaltliche Ausgestaltung oder die Änderung der Vertragsverhältnisse erforderlich sind. Der Kunde wird hiermit unterrichtet.
(3) BeroNet darf die personenbezogenen Daten verarbeiten und nutzen, soweit dies für seine eigenen Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung erforderlich ist. Der Kunde kann dem binnen eines Monats ab Vertragsbeginn widersprechen. Ansonsten gilt sein Einverständnis als erteilt. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet. Soweit sich beroNet Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist beroNet berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
§10 Ergänzende Bestimmungen, Gerichtsstand, Gültigkeit
(1) Bei Projekten sind die „Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Projekte“ der beroNet GmbH zu beachten.
(2) Erfüllungsort für die Leistungen des Käufers ist Berlin.
(3) Als Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmern wird Berlin vereinbart. BeroNet behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten eine der Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine Bestimmung zu vereinbaren, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung entspricht.